Beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist im Referat IV A - Fragen der Qualitätssicherung in Schulen, Berichterstattung Bildung in Deutschland - ab sofort am Dienstort Berlin die nachstehend aufgeführte Stelle zu besetzen:
Entg.Gr. 9b TV-L
100 % der Wochenarbeitszeit (39,4 Stunden)
Befristet bis zum 31.12.2025
Kennziffer 192/24
Die Arbeit der Abteilung IV ist durch ein breit gefächertes Aufgabenspektrum mit den Bereichen Qualitätssicherung in Schulen und Bildungsberichterstattung, Europäische und Internationale Bildungs- und Kulturpolitik, Statistik und Prognose sowie Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR/DQR) gekennzeichnet. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Abteilung unterstützen die Koordinierungsarbeit der Kultusministerkonferenz in allen Bereichen. Dies geschieht sowohl durch unterschiedliche Gremien, die von den einzelnen Referaten in Abteilung IV direkt geschäftsführend betreut werden, als auch durch die enge Zusammenarbeit mit den anderen koordinierenden Abteilungen „Schule“ und „Hochschule“ im Haus. Zudem erfolgt eine enge, aufgaben- und themenspezifische Kooperation mit den entsprechenden Stellen des Bundes und internationaler Organisationen.
Das Referat IV A verantwortet die Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring und ist zuständig für Transparenz zentraler Maßstäbe von Bildungsqualität, die Bereitstellung von Ergebnissen für Schulen, Bildungsverwaltung, -politik und Öffentlichkeit, die Verbindung von Qualitäts- und Standardsicherung mit Qualitätsentwicklung sowie die Schaffung einer Grundlage für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung
Sachbearbeitung in Angelegenheiten der u.g. Projekte/Berichte incl. Mitarbeit bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen von Gremien sowie deren Aufträgen
erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (FH/Bachelor) im Bereich öffentliche Verwaltung, Public Management/ Public und Nonprofit-Management, Verwaltung und Recht oder vergleichbare Studiengänge oder erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrganges II oder abgeschlossene qualifizierte Verwaltungsausbildung (mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst oder vergleichbare Ausbildung) oder gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse in der Verwaltung aufgrund entsprechender Tätigkeiten.
Persönliche Kompetenzen: